Anreden, Ausrufe und Ausdrücke der Stellungnahme werden durch Kommas vom Rest des Satzes abgetrennt. Doch woran erkennt man, dass es sich um Anreden, Ausrufe und Ausdrücke der Stellungnahme handelt? Dabei helfen verschiedene Proben:
Grammatische Probe: Anreden verdoppeln häufig ein Satzglied, z.B. das Subjekt, das einerseits durch die Anrede, andererseits durch ein Pronomen im Satz vorkommt (z.B.: „Herr Müller, Sie haben...“)
Satzzeichenprobe: Oft lässt sich statt des Kommas auch ein Punkt oder Ausrufezeichen denken, das deutlich macht, wie selbstständig die Anrede, bzw. der Ausruf ist (z.B.: „Jawohl! Das hat mir gefallen...“).
Weglassprobe: Anreden und Ausrufe können stets weggelassen werden, ohne dass der Satz ungrammatisch wird.
Faustregeln "Kommasetzung" aufrufen (neues Fenster)